Enzyklika Casti connubii – Über die christliche Ehe 1930

Die Enzyklika Casti connubii („Über die christliche Ehe“), 1930 von Papst Pius XI. veröffentlicht, gilt als das lehramtliche Fundament der katholischen Ehe- und Sexualethik im 20. Jahrhundert. Sie formulierte eine klare Absage an die aufkommende Säkularisierung, Ehescheidung und Geburtenkontrolle.

Die prägendsten Zitate

1. Zur göttlichen Stiftung der Ehe

„Die Ehe ist nicht vom Menschen gestiftet noch eingesetzt worden, sondern von Gott; nicht durch menschlichen Willen, sondern durch den Schöpfer der Natur selbst sind ihre Gesetze festgelegt.“

2. Zur Unauflöslichkeit des Ehebundes

„Das Band der Ehe ist so fest geknüpft, dass es durch keinen menschlichen Willen oder durch eine von den Parteien getroffene Vereinbarung gelöst werden kann.“

3. Zum Schutz des ungeborenen Lebens

„Das Leben eines jeden Ungeborenen ist gleichermaßen heilig, da es direkt von Gott geschaffen ist; kein menschlicher Richter oder Staat hat das Recht, es zu zerstören.“

4. Zur gegenseitigen Vervollkommnung der Eheleute

„Die gegenseitige innere Bildung der Ehegatten, ihr mühevolles Streben, einander zur Vollendung zu verhelfen, kann in einem ganz echten Sinne als der primäre Grund und Sinn der Ehe bezeichnet werden.“

Zusammenfassung

Mit der Enzyklika Casti connubii reagierte Pius XI. direkt auf die gesellschaftlichen Umbrüche der Zwischenkriegszeit sowie die Freigabe der Empfängnisverhütung durch die anglikanische Kirche (Lambeth-Konferenz 1930). Der Papst bekräftigt darin die Dreiheit der ehelichen Güter nach Augustinus – Nachkommenschaft (proles), Treue (fides) und Sakrament (sacramentum) – und verankert die Ehe als von Gott gestiftete, unauflösliche Ordnung. Das Dokument verurteilt Abtreibung, künstliche Verhütung und Scheidung scharf als Verstöße gegen das Naturrecht und betont gleichzeitig die Würde der christlichen Familie gegen staatliche Eingriffe. Damit legte Casti connubii den Grundstein für die spätere Enzyklika Humanae vitae (1968) und bleibt bis heute der klassische Bezugspunkt katholischer Morallehre zur Ehe.

Hier ist in erster Linie mit allem Nachdruck darauf zu bestehen, daß, wie bereits Unser Vorgänger Leo XIII. mit Recht verlangt hat[93], in der bürgerlichen Gesellschaft die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in einer Weise geregelt werden, die es allen Familienvätern ermöglicht, das Notwendige zu verdienen und zu erwerben, um sich, Frau und Kinder standesgemäß und den heimatlichen Verhältnissen entsprechend zu ernähren. „Denn der Arbeiter ist seines Lohnes wert.“[94] Ihm den Lohn zu verweigern oder unbillig herabzudrücken, ist schweres Unrecht und wird von der Heiligen Schrift unter die schlimmsten Sünden gerechnet.[95] Es ist auch nicht recht, die Löhne so niedrig anzusetzen, daß sie in den jeweiligen Verhältnissen für den Unterhalt einer Familie nicht genügen.

Es muß jedoch darauf Nachdruck gelegt werden, daß auch die Gatten selbst, und zwar schon lange, bevor sie die Ehe schließen, der materiellen Not vorbeugen oder sie wenigstens zu mindern suchen und daß sie von erfahrener und kundiger Seite darüber belehrt werden, wie das wirksam und zugleich ehrenhaft geschehen kann. Weiterhin sorge man dafür, daß sie sich da, wo das eigene Können nicht ausreicht, mit anderen in ähnlicher Lage zusammenschließen, auch in der Form von privaten und öffentlichen Vereinigungen, um so den Lebensnöten abzuhelfen.[96]